Am 22. November 2024 wird der Bundesrat in seiner 1049. Sitzung unter anderem über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes beraten. Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Liberalisierung des Nutzhanfanbaus in Deutschland. In dieser Debatte geht es nicht um den Freizeitkonsum von Cannabis, sondern um die Rolle von Nutzhanf als nachhaltige Ressource, die vielfältige ökologische Vorteile verspricht. Der Entwurf adressiert dabei nicht nur die wirtschaftlichen Potenziale des Nutzhanfanbaus, sondern auch die ökologischen Vorteile, wie etwa die Förderung der Biodiversität und die Abmilderung des Klimawandels.
Ziel und Hintergrund des Gesetzesentwurfs
Die Bundesregierung verfolgt mit der Nutzhanfliberalisierung mehrere zentrale Ziele. Der Anbau von Nutzhanf wird als umweltfreundlichere Alternative zu herkömmlichen Rohstoffen angesehen, die zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig die Biodiversität fördern können. Nutzhanf hat einen vergleichsweise geringen Wasser- und Pestizidbedarf und bindet große Mengen CO₂. Damit könnte diese Pflanze in der Landwirtschaft eine wesentliche Rolle für nachhaltige Anbaupraktiken und gegenwärtige Klimaschutzinitiativen spielen.
Neben den ökologischen Aspekten soll durch das Gesetz auch rechtliche Klarheit geschaffen werden, die bislang durch rechtliche Unsicherheiten und bürokratische Hürden beeinträchtigt wird. Der Entwurf sieht eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von Nutzhanf vor, sodass etwa der Indoor-Anbau von Nutzhanf legalisiert wird. Die Bundesregierung hofft dadurch, den Nutzhanfanbau zu einer attraktiven, profitablen Option für Landwirte zu machen und damit auch wirtschaftliche Impulse zu setzen.
Geplante Änderungen und Regulierungen
Der Gesetzesentwurf umfasst mehrere konkrete Änderungen und Anpassungen, darunter:
- Streichung der Missbrauchsklausel: Im § 1 Nr. 9a des Konsumcannabisgesetzes soll die sogenannte Missbrauchsklausel entfernt werden. Diese Klausel galt bisher als eine Hürde für die industrielle Nutzung von Hanf, da sie den Anbau von Nutzhanf stark einschränkte. Durch die Streichung sollen Anbau und Nutzung vereinfacht und der bürokratische Aufwand reduziert werden.
- Zulassung des Indoor-Anbaus: Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zulassung des Indoor-Anbaus von Nutzhanf. Diese Änderung könnte insbesondere kleineren Betrieben und Start-ups neue Möglichkeiten bieten und für die Produktionsbedingungen mehr Flexibilität schaffen.
- Verbot von Rauschprodukten: Wichtig ist dabei, dass Produkte, die zum Rauschkonsum gedacht sind, auch weiterhin verboten bleiben. Cannabisprodukte wie Edibles, die psychoaktive Wirkungen haben könnten, sind von der Liberalisierung ausgeschlossen und bleiben gesetzlich verboten.
Finanzielle Auswirkungen der Nutzhanfliberalisierung
Die Gesetzesänderung wird auch Auswirkungen auf den Haushalt haben. Für das Jahr 2025 sind Mehrausgaben von etwa 352.000 Euro vorgesehen, die ab 2026 auf 686.000 Euro jährlich ansteigen sollen. Demgegenüber wird jedoch eine erhebliche Steigerung der Tabaksteuereinnahmen erwartet, die sich jährlich auf 2.544.000 Euro belaufen könnte.
Die Änderungen führen aber auch zu einem einmaligen Mehraufwand für die Wirtschaft von etwa 1.509.000 Euro, und es sind jährlich weitere 62.000 Euro zur Erfüllung neuer Anforderungen nötig. Die Verwaltungskosten, die bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anfallen, betragen jährlich rund 10.250 Euro. Auch die Zollverwaltung rechnet mit einem einmaligen Aufwand von 46.000 Euro und laufenden Kosten von 333.000 Euro jährlich.
Empfehlungen der Ausschüsse und Schutzmaßnahmen
Die Bundesratsausschüsse haben mehrere Empfehlungen eingebracht, die den Gesundheitsschutz und den exekutiven Anpassungsbedarf adressieren. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, Verordnungen gemäß verschiedenen Paragraphen des Konsumcannabisgesetzes zu erlassen, um unter anderem verbindliche Regelungen für die Probennahme und Untersuchung von Hanfprodukten sicherzustellen. Auch eine neutrale Verpackung für alle Cannabisprodukte, einschließlich Cannabissamen, wird angestrebt.
Marktregulierung und Verhinderung von Missbrauch
Der Gesetzesentwurf sieht zudem Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Nutzhanf zu Rauschzwecken vor. Die sogenannte Missbrauchsklausel im § 1 Nr. 9 soll daher beibehalten werden, um eine Marktüberschwemmung mit potenziell missbrauchsfähigen Hanfprodukten zu vermeiden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Nutzhanf weiterhin nur zu industriellen Zwecken verwendet wird und nicht zum illegalen Handel mit Rauschmitteln führt.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen gegen den grenzüberschreitenden illegalen Drogenhandel zu ergreifen. Dazu gehören etwa die Begrenzung der Abgabemengen in Anbauvereinigungen und ein Verbot von Mehrfachmitgliedschaften, um eine einheitliche Kontrolle zu gewährleisten.
Fazit: Chancen und Herausforderungen der Nutzhanfliberalisierung
Die Liberalisierung des Nutzhanfanbaus könnte ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und ökologischeren Wirtschaft in Deutschland sein. Die ökologischen Vorteile des Nutzhanfanbaus, wie die Verringerung des CO₂-Ausstoßes und die Förderung der Biodiversität, sowie die wirtschaftlichen Chancen, könnten positive Effekte sowohl auf die Umwelt als auch auf die Wirtschaft haben.
Allerdings erfordert diese Gesetzesänderung auch umfassende Regulierungen und Überwachungsmechanismen, um Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten. Die klare Definition und Regulierung von Nutzhanfprodukten ist entscheidend, um eine rechtliche Grauzone zu vermeiden und den illegalen Drogenhandel einzudämmen. Mit der geplanten Gesetzesänderung und den zugehörigen Maßnahmen zeigt die Bundesregierung einen Weg auf, der ökologische und wirtschaftliche Interessen miteinander vereinen könnte – und das innerhalb eines klar geregelten, sicheren Rahmens für den Nutzhanfanbau in Deutschland.